Ausbildung

Der Pilotenschein

Es ist gar nicht so schwer, den Pilotenschein — eigentlich heißt diese Lizenz Luftfahrerschein für Privatluftfahrzeugführer — zu bekommen.

Es kann sich jeder (ab dem 18. Lebensjahr), der Auto fahren kann und keine ernsthafte Krankheit hat, für die Ausbildung anmelden. Allerdings sollte man sich vorher einer fliegerärztlichen Tauglichkeitsprüfung unterziehen.

Vorzulegen wären:

— eine Geburtsurkunde

— das fliegerärztliche Attest

— Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg

— Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs

— ein Führungszeugnis

— eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs.

Die Ausbildung


Theorie

Mindestens 60 Unterrichtsstunden innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablegung der praktischen Prüfung müssen absolviert werden. Diese umfassen

1. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften

2. Navigation

3. Meteorologie

4. Technik / Ballonkunde

5. Verhalten in besonderen Fällen.

Praxis

Die praktische Ausbildung bei Gasballonen umfasst mindestens zehn Ausbildungsfahrten innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablegung der Prüfung mit einer durchschnittlichen Dauer von je zwei Stunden. Die Fahrausbildung bei Heißluftballonen umfasst mindestens 20 Stunden Fahrzeit mit mindestens je 50 Starts und Landungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablegung der Prüfung.